|
|
Im Land Brandenburg darf jedes Kind ab 8 Jahren angeln.
Vorraussetzung ist die Fischereiabgabe von 2,50 € im Jahr ( erhältlich z.B. im Stadthaus Potsdam/ Untere
Fischereibehörde) und eine für das zu beangelnde Gewässer erforderliche Angelberechtigung.
Oder du entscheidest dich für eine Mitgliedschaft in einem Anglerverein.
Der Mitgliedsbeitrag unseres Vereines beträgt für Kinder bis 18 Jahren 25 €.
Sämtliche DAV-Gewässer, wie auch der Groß Glienicker See, dürfen dann beangelt werden. Außerdem erhälst du
eine Angelerlaubnis für die Havel und die wichtigsten Havelseen von Potsdam bis Brandenburg.
In der Jugendgruppe unseres Vereines führen wir 1x monatlich ( 1. Dienstag um 17:00 Uhr ) einen Jugendtreff durch.
Hier werden wichtige Termine bekanntgegeben, wird über Angelmethoden, gesetzliche Bestimmungen, Erlebnisse am
Wasser und vieles mehr diskutiert.
Außerdem finden unterschiedlichste Veranstaltungen statt, wie du auf den Bildern und im Terminkalender sehen kannst!
Eine regelmäßige Teilnahme am Vereinsleben und auch eigenständiges Handeln beim Angeln sind wünschenswert. Wir sind keine Angelschule sondern ein Verein mit Rechten und Pflichten. Ich versuche, den Kindern, die das Angeln nicht nur als kurzweiliges Abenteuer sehen, den Angelsport näherzubringen und attraktiv zu gestalten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich nicht jedes Kind gleich in unsere bereits große Jugendgruppe integrieren kann. In erster Linie muß die Aufsichtspflicht bei unseren Veranstaltungen gewährleistet sein. Zudem sind die Transportmöglichkeiten begrenzt und wir verfügen über kein eigenes Heim.
Der Jugendwart
|
|
|